Mitgliedschaft

Du möchtest auch mitwirken und helfen.
Wir freuen uns sehr über Eure Unterstützung!

Ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder, jugendliche Mitglieder ab vollendeten 16 Lebensjahr sowie passive Mitglieder mit einer ununterbrochenen Mitgliedschaft von mindestens einem Jahr haben das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Fördernde Mitglieder haben weder aktives noch passives Wahlrecht.

Alle Mitglieder haben das Recht, dem Vorstand und der Mitgliederversammlung Anträge zu unterbreiten. Sie sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen

Alle Mitglieder haben das Recht, die vereinseigenen Einrichtungen unter Einhaltung der gesetzlichen und technischen Regeln nach Absprache mit dem Vorstand und/oder Zeugwart  zu nutzen.

Die für den Verein ehrenamtlich tätigen Mitglieder haben nur Ersatzansprüche für tatsächlich entstandene Auslagen.

Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder beim Erlöschen des Vereins dürfen sie nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurückerhalten

Die Mitglieder sind verpflichtet,
Die Ziele des Vereins nach besten Kräften zu fordern,
Das Vereinseigentum schonend und fürsorglich zu behandeln,
Den Beitrag rechtzeitig zu entrichten.

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Kitzrettungsverein Fischbach e.V.
Uwe Roidl
Nerping 12
93149 Nittenau